AGB home
Lieferungs- und
Geschäftsbedingungen
für freie Journalisten Wort
und Bild
Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Text- und Bildbeiträge
(Material). Geliefertes Material bleibt stets Eigentum des Journalisten. Es wird
vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die auf dem umseitigen Lieferschein
angegebenen Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist
gesondert zu vereinbaren. Die Lieferung des Materials und die Einräumung von
Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit im
Lieferschein nichts Abweichendes
angegeben oder sonst schriftlich vereinbart ist. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt
sind. Auch für Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht.
Honorare
Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig.
Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist
vorher zu vereinbaren. Die Rubrik "Hinweis" gilt ergänzend. Honorare sind stets
Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach der
Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung,
daß der Beitrag angenommen ist. Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei
Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne
weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.
Urheberrecht
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den
vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute
Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich
eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung
des Journalisten erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials
zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des
Journalisten auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen
der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines
Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UhrhG). Diese Klausel ist als gesonderte
Vereinbarung gem. § 34 Abs. 4 UrhG anzusehen. Exklusivrechte oder Sperrfristen
müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die
Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige,
schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht erfolgen. Das Material darf ohne
vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten nicht in ein
Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet
werden. Insbesondere sind verfälschende oder sinnentstellende Veränderungen von
Bildern durch Hinzufügen oder Weglassen nicht gestattet. Das Material darf im
Sinne des § 14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt
insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer
Hilfsmittel. Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der
Tendenz nicht
verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der
publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und
Richtlinien) verpflichtet. Montagen sind als solche kenntlich zu machen und in
der Veröffentlichung auszuweisen. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird
stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des
Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag läßt. Sammelnachweise reichen
nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum
Beitrag entnehmen lässt. Die Übertragung von Zweitrechten an
Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit
der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch
den Besteller nicht verbunden. Der Besteller ist verpflichtet, dem Journalisten
ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz
kostenlos zu liefern.
Haftung, Kosten
Der Besteller haftet für das überlassene Material bis zur unversehrten
Rücklieferung. Er trägt Kosten und Risiko für die Rücklieferung. Die
Rücklieferung hat durch Einschreiben zu erfolgen. Für Farbdias, die im
Risikobereich des Bestellers beschädigt werden oder verloren gehen,
beträgt der Schadensersatz pro Dia 500 €, es sei denn, der Besteller weist einen
geringeren Schaden nach. Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden
Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen
Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten (incl. Versand) werden nicht
mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Die Zahlung begründet keine Nutzungs- oder
Eigentumsrechte. Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird
vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des
zweifachen Nutzungshonorars fällig. Beabsichtigt der Besteller eine andere (z.B.
werbliche) als die vereinbarte Nutzung des Materials, so hat er vor dieser
Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten
Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er den
Journalisten von in diesem Zusammenhang geltend gemachten
Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Unterbleibt die Namensnennung
des Journalisten nach § 13 UrhG, oder verstößt der
Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist Anspruch auf Schadenersatz in
Form eines Zuschlages von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl.
Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Journalisten von aus der Unterlassung
des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen
Dritter freizustellen.
Hinweis
Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine
tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete
bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die
jeweils aus der Übersicht der marktüblichen Honorare für die Vergabe von
Bildnutzungsrechten ersichtlichen Honorare der Mittelstandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM) bzw. bei Textbeiträgen die Empfehlungen der
Mittelstandsgemeinschaft Wort (MFJ) anzuwenden.
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die
Rücklieferung der Sitz des Journalisten.